Der Förderbeitrag ist steuerlich abzugsfähig.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Mönchengladbach
unter der Steuernummer 121/5783/5439 mit Bescheid vom 26.06.2018 nach § 60a AO gesondert festgestellt.
Im Zuge des vereinfachten Spendennachweises (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV) werden Zuwendungsbestätigungen nur für Einzelbeiträge ab 300 EUR ausgestellt.
Ich bin damit einverstanden, dass meine obigen personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze gespeichert und verarbeitet werden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke des Fördervereins St. Maria Empfängnis Venn e. V., Mürriger Straße 6, 41068 Mönchengladbach. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Für die Kündigung oder Änderung der Mitgliedschaft genügt eine formlose schriftliche Mitteilung an den Förderverein über das Pfarrbüro oder per E-Mail an: kontakt@foerderverein-venn.de